Im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit für die führen wir aus eigener Initiative oder aufgrund von Beschwerden Untersuchungen durch. Wir verfügen über umfangreiche Befugnisse für den Zugriff auf personenbezogenen Daten, Informationen und Dokumente, die für unsere Untersuchungen erforderlich sind, und für den Zugang zu allen Räumlichkeiten, falls eine Vor-Ort-Inspektion notwendig ist.
Eine Untersuchung kann allgemeiner Art sein, wie beispielsweise unsere Erhebung zur Einhaltung von Datenschutzvorschriften in den EU-Institutionen, die wir alle zwei Jahre durchführen.
Wir führen außerdem gezieltere Untersuchungen zu spezielleren Fragestellungen durch, wie zum Beispiel der Videoüberwachung in den EU-Institutionen.
Normalerweise sind unsere Berichte über allgemeine und speziellere Untersuchungen öffentlich zugänglich.
Manche unserer Untersuchungen werden durchgeführt, um Beschwerden oder Fragen nachzugehen, die uns vorgelegt wurden. Um die Vertraulichkeit solcher Beschwerden zu wahren, machen wir die Ergebnisse solcher Untersuchungen nicht öffentlich, beispielsweise wenn überprüft werden soll, ob eine Einrichtung einer Beschwerdeführerin ordnungsgemäßen Zugang zu ihren personenbezogene Daten gewährt hat, und dazu die Verzeichnisse der Einrichtung vor Ort kontrolliert werden.