Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist die Datenschutzbehörde der Europäischen Union (EU).
Unsere allgemeinen Aufgaben sind:
-
Wir ü²ú±ð°ù·É²¹³¦³ó±ð²Ô und ²µ±ð·Éä³ó°ù±ô±ð¾±²õ³Ù±ð²Ô den Schutz personenbezogener Daten sowie den Schutz der Privatsphäre, soweit personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten;
-
Wir auf Anfrage oder selbstständig EU-Organe und -Einrichtungen zu allen Fragen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Wir werden vorrangig von der Europäischen Kommission zu Gesetzesvorschlägen, internationalen ܲú±ð°ùeinkünften sowie delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten , die sich auf den Schutz personenbezogener Daten oder die Privatsphäre auswirken könnten, konsultiert;
-
Wir neue technologische Entwicklungen, die auf den Schutz personenbezogener Daten Einfluss haben könnten;
-
Wir vor dem Gerichtshof der Europäischen Union als Streithelfer bei, um fachkundigen Rat bei der Auslegung von Datenschutzbestimmungen zu geben;
-
Wir mit nationalen Aufsichtsbehörden und anderen Aufsichtsorganen zusammen, um den Schutz personenbezogener Daten einheitlicher zu gestalten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den beiden Grundrechten auf . Der EDSB ist eine ³Ü²Ô²¹²ú³óä²Ô²µ¾±²µ±ð Aufsichtsbehörde, die immer größere Bedeutung zukommt. Sie wird derzeit von einem geleitet, die von einem , das aus erfahrenen Juristen, IT-Fachleuten und Verwaltungskräften besteht, unterstützt werden.
Unser Ziel ist es, als unparteiisches Kompetenzzentrum den Datenschutz sowie den Schutz der Privatsphäre in der EU in Recht und Praxis zu stärken und durchzusetzen.
Zusammen mit seiner grundlegenden Verpflichtung zur Unabhängigkeit beinhalten die des EDSB unter anderem darin
-
Gesamtkonzepte zu entwickeln und zu vermitteln, global zu denken und konkrete Empfehlungen und praktikable Lösungen zu formulieren;
-
Leitlinien vorzugeben, um neuen und unvorhergesehenen Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes zu begegnen;
-
Repräsentation auf höchster Ebene und Beziehungen zu vielfältigen Interessengruppen in anderen Organen der EU, den Mitgliedstaaten, Drittstaaten und anderen nationalen und internationalen Organisationen aufzubauen und zu pflegen.
Die Verordnung (EU) 2018/1725 enthält die Datenschutzbestimmungen für die EU-Organe. Darin sind auch die Aufgaben und Befugnisse des Datenschutzbeauftragten (Kapitel VI) sowie dessen institutionelle Unabhängigkeit festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren .